e:lmo Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGEN TCC-Software

Präambel

TCC ist Inhaberin bestimmter Softwarerechte an der in diesen Nutzungsbedingungen näher beschriebenen Software (der "Vertragssoftware") und ist bereit, dem Klinikum die Vertragssoftware zur Verwendung zu überlassen.

Das Klinikum beabsichtigt, die Vertragssoftware bei sich vor Ort einzusetzen und hierfür weitere Dienstleistungen von TCC in Anspruch zu nehmen.

§ 1 Leistungsumfang

1.1 TCC überlässt dem Klinikum zur Erbringung der Vertragsleistungen für die Vertragslaufzeit die Vertragssoftware. Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf die Vertragssoftware nur in dem Land verwendet werden, in dem das Klinikum seinen Sitz hat.

1.2 Die Rechte an der Vertragssoftware verbleiben allein bei TCC.

1.3 Der Sourcecode der Vertragssoftware ist nicht Teil der von TCC zu erbringenden Vertragsleistungen.

1.4 TCC wird Wartungs- und Beratungsleistungen in Bezug auf die Vertragssoftware gegenüber dem Klinikum erbringen.

1.5 Die Wartungs- und Beratungsleistungen von TCC gegenüber dem Klinikum beginnen frühestens mit der Auslieferung der Vertragssoftware.

1.6 Stehen neue Versionen der Vertragssoftware zur Verfügung (z.B. durch Updates), erlischt das Recht des Klinikums, die alten Versionen der Vertragssoftware zu nutzen, sobald das Klinikum die neue Vertragssoftware produktiv nutzt, auch ohne dass TCC ausdrücklich die Rückgabe der älteren Version der Vertragssoftware verlangt.

1.7 In allen Fällen der Beendigung seines Nutzungsrechts (z.B. durch Rücktritt, Vertragsauflösung) hat das Klinikum alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich zurückzugeben und alle Kopien zu löschen, es sei denn, es ist gesetzlich verpflichtet, diese länger aufzubewahren.

§ 2 Nutzungsbeschränkungen

2.1 Das Klinikum darf Datensicherungen nur in Übereinstimmung mit den Regeln der Technik durchführen und zu diesem Zweck die erforderlichen Sicherungskopien der Vertragssoftware anfertigen. Die Sicherungskopien der Vertragssoftware dürfen nur im Falle eines notwendigen Back-Ups und für Fälle von Datenwiederherstellungen verwendet werden und unterliegen den Beschränkungen des Vertrages. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Das Klinikum darf Urheberrechtsvermerke an der bereitgestellten Software nicht ändern oder entfernen. Das Klinikum darf das Material, das ihm in gedruckter Form zur Verfügung gestellt wurde, nur für den persönlichen Gebrauch reproduzieren.

2.2 Das Klinikum ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware durch Eingriffe in irgendeiner Weise zu verändern, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist. TCC weist ausdrücklich darauf hin, dass bereits geringfügige Änderungen oder Erweiterungen der Vertragssoftware zu erheblichen und unvorhersehbaren Störungen im Betrieb der Vertragssoftware führen können. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Störungen, die durch vom Klinikum vorgenommene individuelle Einstellungen, Änderungen oder Erweiterungen der Vertragssoftware verursacht werden, keinen Mangel der Vertragssoftware darstellen.

2.3 Dem Klinikum ist es untersagt, die Vertragssoftware zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln.

2.4 Das Klinikum ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Behandelnden die Patientendaten nur innerhalb des Krankenhauses herunterladen und nicht in privaten Räumen. TCC ist ab dem Zeitpunkt des Herunterladens der Daten nicht mehr verantwortlich, einschließlich i.S.d. DSGVO, und von der Haftung ausgeschlossen. Das Klinikum für die Umsetzung und Wahrung des Datenschutzes selbst verantwortlich.

§ 3 Beschreibung der Vertragssoftware

  • Die Vertragssoftware umfasst folgende Anwendungen und Module:
    • Multidisziplinäre Kommunikation: Die Software bietet eine Plattform, die die Zusammenarbeit zwischen Intensivmedizinern/ Intensivmedizinerinnen, Chirurgen/Chirurginnen, Pflegepersonal und anderen medizinischen Spezialisten/ Spezialistinnen ermöglicht, um einen reibungslosen Informationsaustausch und die Koordination der Patientenbetreuung sicherzustellen.
    • Call-Routing: Die Software bietet intelligente Call-Routing-Funktionen, um Anrufe und Nachrichten basierend auf Faktoren wie Dringlichkeit und Fachdisziplin zu leiten, um eine effiziente Kommunikation sicherzustellen.
    • Konsil-Dokumentation: Ein Dokumentationstool, dass es erlaubt dem medizinischen Personal, patientenbezogene Informationen, konsilbezogen zu speichern und bei Bedarf abzurufen.
    • Devices: Die TCC e:lmo ist als mobile App für iOS und Android verfügbar. Sie unterstützt den Einsatz von AV-Carts und Tablets für mobile medizinische Anwendungen und bietet eine Web-App, um eine breite Kompatibilität mit verschiedenen Geräten sicherzustellen.
    • DSGVO-konforme Videoverbindung: Die Software integriert eine DSGVO-konforme Videoverbindung, die speziell für den Gesundheitsbereich entwickelt wurde, um sichere und vertrauliche Fernkonsultationen zu ermögliche.
    • ADT-Schnittstelle: Die Software verfügt über eine ADT-Schnittstelle, die Leserechte auf Krankenhausinformationssysteme (KIS) via ADT (Admission, Discharge, Transfer)- zum Abruf der Patientenstammdaten bietet.
    • Mehrsprachigkeit: Die Software unterstützt zunächst die Sprachen Englisch (ENG) und Deutsch (DE).

3.2 TCC überlässt dem Klinikum die Vertragssoftware für […] Arbeitsplätze.

§ 4 Technische Voraussetzungen

4.1 Die technischen Systemvoraussetzungen für den Betrieb der Vertragssoftware und die Durchführung der Vertragsleistungen hängen von den klinikumspezifischen Anforderungen sowie weiteren Einflussfaktoren wie z.B. der Anzahl der Benutzer, der verwalteten Einheiten, Datenbanken, Betriebssystemen, etc. ab.

4.2 Insbesondere gewährleistet das Klinikum, dass es die folgenden technischen Mindestsystemvoraussetzungen erfüllt, damit die Vertragssoftware funktioniert:

i. Schnittstellen für die Datenübertragung zur Berechnung von Algorithmen

(1) HL7 ADT Schnittstelle
Die ADT Schnittstelle wird zur Übertragung der Patientenstammdaten verwendet und muss mindestens folgende Inhalte aufweisen:
- Vor- und Nachname
- Aufnahme- und Entlassdatum
- Fall-ID
- Stations-ID
- Betten-ID

(2) HL7 ORU Schnittstelle
Die ORU Schnittstelle wird zur Übertragung der Vitaldaten der Patienten verwendet und muss mindestens folgende Parameter beinhalten:
- Herzfrequenz
- Atemfrequenz
- Pulsschlag
- Sauerstoffsättigung
- Systolischer Blutdruck

ii. Kommunikationsserver zur Verschlüsselung des HL7 Datenstroms

Komponente

Minimal

Empfohlen

Betriebssystem

Linux

Linux

Arbeitsspeicher

8 GB

16 GB

CPU

2,0 GHz

4,0 GHz oder besser

LAN

100 MBit

1000 MBit oder besser

iii. Mobilgeräte zur Anzeige der Smartphone-/Tablet-App mit Zugang zu den Applikationsservern der TCC

iv. IPsec VPN mit folgender 5 Mbit Bandbreite oder ein alternativer verschlüsselter Tunnel zur Übertragung der HL7 Daten nach Absprache
Das Klinikum wird sich über die technischen Systemvoraussetzungen regelmäßig bei TCC informieren und eine angemessene System- und Arbeitsumgebung schaffen. Etwaige Kosten, die in Zusammenhang mit diesen Mindestvoraussetzungen stehen, hat das Klinikum zu tragen.

§ 5 Gefahrübergang

Bei physischem Versand ist für die Einhaltung der Liefertermine und den Gefahrübergang der Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger an den Transporteur maßgebend; bei elektronischer Lieferung ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Vertragssoftware zum Abruf zur Verfügung gestellt und dies dem Klinikum mitgeteilt wird.

§ 6 Softwarepflege und -wartung

6.1 Gegenstand der Pflege- und Wartungsleistungen ist die Fehlerbehebung, die Bereitstellung eines Helpdesks (sog. TCC Competence-Center) zur jederzeitigen Möglichkeit der Kontaktaufnahme via Telefon, Video und über ein Ticketsystem sowie die folgend aufgeführten Dienstleistungen:

i. Softwareupdates für neue Funktionen, die Beseitigung von Programmfehlern und Sicherheitslücken

ii. Konfigurationsänderungen

iii. Wartung der Netzwerkinfrastruktur

6.2 Die Pflege- und Wartungsleistungen werden unter Berücksichtigung der in § 2 der vereinbarten Service Level von TCC erbracht.

6.3 TCC übernimmt keine Pflege und Wartung für Prozesse und Software, die nicht Gegenstand des Vertrages sind.

6.4 TCC erbringt die Pflege- und Wartungsleistungen während seiner üblichen Geschäftszeiten. Diese sind Montag bis Freitag jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Deutschland ("Servicezeiten").

6.5 TCC ist berechtigt, Anpassungen der Servicezeiten nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung üblicher Geschäftszeiten vorzunehmen. Bei der Ausübung des Ermessens hat TCC die Interessen des Klinikums zu berücksichtigen. TCC ist verpflichtet, dem das Klinikum mit einer Frist von sechs (6) Wochen auf die geplante Änderung der Servicezeiten hinzuweisen.

6.6 TCC ist berechtigt, Fehler auch zu beheben, indem dem Klinikum Updates oder Upgrades zur Verfügung gestellt werden oder indem das Klinikum die Möglichkeit erhält, die Auswirkungen des Fehlers selbst zu beseitigen.

6.7 Erreicht das RCS-System oder eine Komponente nach Auffassung von TCC das nutzungsbedingte Lebensdauerende bzw. werden nach Angaben des Herstellers Ersatzteile dafür nicht mehr hergestellt („Lebensdauerende“), so zeigt TCC dies dem Klinikum vorab schriftlich an. Abweichend von etwaigen Kündigungsrechten wird dieser Vertrag für den betroffenen Teil des RCS-Systems ab dem Lebensdauerende unter Beibehaltung der Vereinbarungen im Übrigen gemäß dem „Best-Effort“ Prinzip fortgeführt. TCC wird im Rahmen eines „Best-Effort“ Vertrages an dem betroffenen Teil des RCS-Systems weiter Service erbringen, solange dies für TCC ohne Einschränkungen TCC-interner Abläufe und Prozesse durchführbar ist. Sollte TCC im konkreten Service-Fall eine Reparatur nicht mehr durchführen können, wird TCC unverzüglich darüber informieren. Mit dieser Mitteilung gilt der Vertrag hinsichtlich des betroffenen Teils des RCS-Systems als beendet. TCC wird dem Klinikum die für den betroffenen Teil des RCS-Systems seit der Weiterführung als Best-Effort-Vertrag geleistete Vergütung anteilig in Höhe des TCC Listenpreises (monatl.) für den Service des betroffenen Teils des RCS-Systems zurückerstatten. Ansprüche auf Durchführung des Service bzw. damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche bestehen im Gegenzug nicht.

§ 7 Mitwirkungshandlungen des Klinikums

7.1 Das Klinikum trägt unentgeltlich zur Erfüllung des Vertrages im erforderlichen Umfang bei und erbringt insbesondere die in den Spezifikationen festgelegten Mitwirkungshandlungen.

7.2 TCC wird insbesondere von seinen Verpflichtungen aus § 1 dieser Nutzungsbedingungen befreit, solange das Klinikum seinen Mitwirkungshandlungen nach der Anlage Mitwirkungspflichten des Vertrages nicht ordnungsgemäß nachkommt. Während der Vertragslaufzeit gestattet das Klinikum TCC und deren Subdienstleistern die Durchführung von zwei Audits pro Jahr, einschließlich elektronischer Audits, um zu prüfen, ob das Klinikum bei der Nutzung der Vertragssoftware die Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einhält. Die Audits sind mit einer Frist von mindestens zehn Arbeitstagen anzumelden und dürfen nur während der regulären Geschäftszeiten des Klinikums stattfinden.

arztkonsultation ak GmbH - Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines, Zweck und Geltungsbereich

Diese allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der Webseiten (“Plattform”) der arztkonsultation ak GmbH („arztkonsultation“) durch jede geschäftsfähige natürliche Person oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaften („Nutzer“). Die Angebote der Plattform richten sich nicht an Verbraucher. Des Weiteren wird auf sämtliche diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden weiteren Vereinbarungen und Regelungen Bezug genommen.

Die Plattform wird dem Nutzer von arztkonsultation zur Verfügung gestellt und ermöglicht die Durchführung von Videosprechstunden und die Inanspruchnahme von telemedizinischen Services sowie die Buchungen von Dolmetscher-Dienstleistungen. Die Nutzung der Plattform erfordert die Einrichtung eines nutzerspezifischen Accounts (“Benutzerkonto”), für den eine Registrierung erforderlich ist.

Der Nutzer stimmt der Geltung dieser Nutzungs- und Geschäftsbedingungen zu, indem er (i) die Kundenregistrierung durchführt, (ii) den Bestätigungsbutton anklickt und (iii) den Registrierungsprozess („Registrierung“) abschliesst. Etwaige diesen AGB widersprechende oder abweichende Vertragsbedingungen der Kunden werden ausdrücklich zurückgewiesen, es sei denn, die arztkonsultation erkennt diese in Schriftform (Brief, E-Mail oder Fax) an.

Betreiber der Plattform ist die arztkonsultation ak GmbH („arztkonsultation“)
Schusterstraße 3, 19055 Schwerin,
Amtsgericht Schwerin HRB 13032
E-Mail: info@arztkonsultation.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE313800050

2. Begriffsbestimmungen

A. Nutzer sind geschäftsfähige natürliche Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Registrierung durchgeführt haben und eine Registrierungsbestätigung erhalten. Nutzer im Sinne dieser AGB sind keine Verbraucher.

B. Mit Kunde sind Patienten/Klienten des Nutzers gemeint. Kunden sind nicht verpflichtet eine Registrierung durchzuführen.

C. Plattform meint die von arztkonsultation betriebenen Webseiten app.arztkonsultation.de und videosprechstunde.digital sowie weitere Webseiten.

D. Videosprechstunde meint einen Videodienst für Nutzer, die mit ihren Patienten/Klienten über das Internet Sprechstunden durchführen möchten.

3. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

A. Der Vertragsschluss erfolgt durch Registrierung durch den Nutzer in Verbindung mit dem Erhalt der Registrierungsbestätigung von arztkonsultation. Die Registrierung erfolgt durch Ausfüllen des Anmeldeformulars, Übersendung der erforderlichen Daten sowie durch das Auswählen eines von der arztkonsultation angebotenen Produktpakete.

B. Sämtliche bei der Registrierung übermittelten Daten müssen der Wahrheit entsprechen und etwaig erforderliche Nachweise jeweils aktuelle Gültigkeit haben. Etwaige im Nachhinein auftretende Veränderungen der bei der Registrierung angegebenen Daten und Dokumente hat der Nutzer unverzüglich mitzuteilen.

C. Die Übersendung der für die Registrierung erforderlichen Daten durch den Nutzer stellt ein verbindliches Angebot des Nutzers dar. Dieses Angebot wird erst durch die Übersendung der Registrierungsbestätigung durch die arztkonsultation angenommen. Somit erfolgt ein Vertragsschluss zwischen arztkonsultation und dem Nutzer erst bei Zugang der Registrierungsbestätigung beim Nutzer. Die Registrierungsbestätigung durch die arztkonsultation erfolgt durch Übersendung einer E-Mail an die vom Nutzer bei der Registrierung angegebene E-Mail -Adresse.

D. Die arztkonsultation behält sich das Recht vor, nach Prüfung der für die Registrierung erforderlichen Daten, Dokumente und Nachweise, einzelne Verträge zu widerrufen oder das Benutzerkonto zu sperren, bis die erforderlichen Dokumente oder Nachweise vorliegen. Des Weiteren behält sich die arztkonsultation das Recht vor, den Nutzer bei festgestellten oder, aufgrund objektiver Anhaltspunkte, mutmaßlichen Verstößen gegen diese AGB oder andere diesem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Vereinbarungen und Regelungen jederzeit von der Nutzung der Plattform auszuschließen.

E. Inhalt und Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Plattform durch die arztkonsultation für den jeweiligen Nutzer zur Durchführung einer Videosprechstunde. Die von der arztkonsultation dargebotenen Produktpakete können weitergehende Nutzungsmöglichkeiten für den Nutzer und dessen Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen beinhalten. Der genaue Leistungsinhalt ist den jeweiligen Beschreibungen der Produktpakete zu entnehmen.

F. Darüber hinaus beinhaltet das Leistungsspektrum der arztkonsultation wahlweise auch die Vermittlung eines Dolmetschers sowie weiterer telemedizinischer Services.

G. Nicht Inhalt der von arztkonsultation angebotenen Leistungen sind jegliche Leistungen, die der Nutzer seinen Kunden offeriert. In der Rechtsbeziehung zwischen dem Nutzer und seinem Kunden kommt allein nur zwischen diesen ein Vertragsverhältnis zustande. Für die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zwischen dem Nutzer und seinem Kunden trägt arztkonsultation keinerlei Verantwortung. Der Nutzer stellt die arztkonsultation von sämtlichen Ansprüchen des Kunden aus dem Vertragsverhältnis des Nutzers zum Kunden frei, es sei denn er weist ein Verschulden der arztkonsultation nach.

4. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers bei Nutzung der Plattform

A. Sofern der Nutzer ein Heilberufler ist, verpflichtet er sich bei Nutzung der Plattform den in seinem jeweiligen Heilberuf geltenden medizinischen und therapeutischen Standard sowie ihm obliegenden etwaigen berufsrechtlichen Regelungen vollumfänglich Rechnung zu tragen. Insbesondere hat er seine Kunden auf eine eventuell gebotene Untersuchung, Therapie und/oder Konsultation vor Ort hinzuweisen.

B. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm von der arztkonsultation zur Nutzung der Plattform zur Verfügung gestellten Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe dieser Zugangsdaten an Dritte ist ausdrücklich nicht gestattet. Sollte arztkonsultation Gründe zur Annahme haben, dass die Zugangsdaten von unberechtigten Personen genutzt werden, so wird arztkonsultation das Benutzerkonto bis zur Aufklärung der Angelegenheit sperren.

C. Um auf die Plattform zugreifen und diese nutzen zu können, muss der Nutzer die erforderliche Soft- und Hardware nutzen und pflegen, insbesondere (aber nicht nur) Browsersoftware und geeignete Kommunikationstechnologie.

D. Beschaffung, Installation, Wartung und Betrieb jeglicher notwendiger Soft- und Hardware unterliegen der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Arztkonsultation ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für den Internetzugang des Nutzers, einschließlich, jedoch ohne Beschränkung auf, jegliche Probleme im Zusammenhang mit der Verbindungsgeschwindigkeit, der Bandbreite oder der Latenz, welche den Zugriff bzw. die Nutzung der Plattform durch den Nutzer beeinträchtigen könnten.

E. Der Nutzer verpflichtet sich von seinen Kunden vor Nutzung der Plattform eine Einwilligungserklärung einzuholen. Eine Nutzung der Plattform ist nur bei vorheriger Einholung einer vom jeweiligen Kunden unterzeichneten Einwilligungserklärung gestattet. Eine Muster-Einwilligungserklärung wird dem Nutzer von der arztkonsultation zur Verfügung gestellt.

F. Der Nutzer verpflichtet sich weiter, die Videosprechstunde mit seinen Kunden höchstpersönlich, individuell und live durchzuführen. Die Schaltung von Werbung durch den Nutzer jeglicher Art im Rahmen der Videosprechstunde ist gleichfalls nicht gestattet.

G. Der Nutzer versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Benutzerkonto speichert oder während der Nutzung der Videosprechstunde keine Äußerungen oder Handlungen vornimmt, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Die Nutzung darf nur zu gesetzlich erlaubten Zwecken und unter Beachtung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen erfolgen.

H. Sofern der Nutzer ein Heilberufler ist und die Nutzung der Videosprechstunde unter die Anforderungen des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) oder des Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) fällt, hat die Videosprechstunde zur Gewährleistung der Datensicherheit und eines störungsfreien Ablaufes in geschlossenen Räumen, die eine angemessene Privatsphäre sicherstellen, stattzufinden. Zu Beginn der Videosprechstunde hat auf beiden Seiten eine Vorstellung aller im Raum anwesenden Personen zu erfolgen.

5. Nutzungsrechte

Der Nutzer erhält das einfache, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang als individueller Nutzer (Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen, aber immer nur durch den benannten individuellen Nutzer, sog. „Named User“) zu nutzen.

6. Kosten, Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten und Rückerstattung

A. Die für die Nutzung der Plattform anfallenden Kosten richten sich nach den bei der Registrierung ausgewählten Produktpaketen und den für das jeweilige Produktpaket ausgewiesenen Preis. Im Falle der Inanspruchnahme von Dolmetscherleistungen werden diese separat zu den hierfür ausgewiesenen Preisen direkt mit dem Drittanbieter abgerechnet.

B. Die Kosten für die ausgewählten Produktpakete sind nach Erhalt der Rechnung sofort fällig.

C. Die Kosten für das gewählte Produktpaket können durch den Nutzer durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Mit Zustimmung von arztkonsultation kann auch die Zahlung auf Rechnung vereinbart werden.

D. Im Falle der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren informiert arztkonsultation den Nutzer spätestens 3 (drei) Tage vor der Abbuchung über die einzuziehende Beitragshöhe und den Zeitpunkt der Abbuchung per E-Mail an die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers. Arztkonsultation ist berechtigt, im Fall von Rücklastschriften oder des unberechtigten Widerspruchs des Nutzers ein Bearbeitungsentgelt zu erheben.

E. Der Versand der Rechnung erfolgt elektronisch per E-Mail an die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers. Ein postalischer Versand als Papierrechnung erfolgt nur bei Verlangen des Nutzers und gegen Kostenübernahme.

F. Gegen Forderungen der arztkonsultation kann der Nutzer nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein Leistungsverweigerungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht darf der Nutzer nur im Falle von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen ausüben, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertrag beruht.

7. Vertragslaufzeit, Wechsel des Produktpaketes und Kündigung

A. Die Vertragslaufzeit bestimmt sich nach dem gewählten Produktpaket. Sollte keine Partei den geschlossenen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum jeweiligen Ende vereinbarten Vertragslaufzeit schriftlich kündigen, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die anfängliche Vertragslaufzeit.

B. Der Nutzer hat die Möglichkeit, in seinem Benutzerkonto einen Wechsel des Produktpaketes vorzunehmen. Das neue Produktpaket wird unter Einhaltung der Kündigungsfrist wirksam. Arztkonsultation kann einem vorzeitigen Wechsel des Produktpaketes zustimmen.

C. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist insbesondere gegeben, wenn der Nutzer gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige, diesem Vertragsverhältnis unterliegenden Vereinbarungen verstößt.

D. Die Kündigung hat in Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 BGB zu erfolgen. Darüber hinaus ist eine Kündigung auch über das Benutzerkonto des Nutzers möglich.

E. Nach vollzogener Kündigung wird das Benutzerkonto des Nutzers inklusive sämtlicher Inhalte, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, nach 30 Tagen gelöscht. Eine Pflicht zur Datensicherung nach vollzogener Kündigung des jeweiligen Benutzerkontos besteht seitens der arztkonsultation nicht. Insofern ist der Nutzer für die Datensicherung betreffend seines Benutzerkontos nach Kündigung allein verantwortlich.

8. Haftung

A. arztkonsultation haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

B. Für sonstige Schäden haftet die arztkonsultation ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

  • a. arztkonsultation haftet unbeschränkt auf Schadensersatz, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der arztkonsultation, ihrer gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beruht.
  • b. arztkonsultation, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen haften zudem für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Für diesen Fall erfolgt die Haftung jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche Dritter.

C. Die Haftung für Datenverlust und damit verbundener Folgeschäden wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

D. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen.

E. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von arztkonsultation.

F. Arztkonsultation haftet nicht, wenn Dritte gegenüber dem Nutzer deswegen Ansprüche geltend machen, weil der Nutzer eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligungserklärung des Kunden nicht eingeholt hat. Wird arztkonsultation insoweit von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Nutzer arztkonsultation insoweit frei.

G. Arztkonsultation haftet nicht für Schäden, die durch Dateien verursacht werden, die während der Videosprechstunde zwischen dem Nutzer und seinem Kunden ausgetauscht werden. Insbesondere obliegt es dem Kunden, sicherzustellen, dass nur virenfreie Daten und Inhalte übertragen werden.

9. Verfügbarkeit

Arztkonsultation ist bemüht ihren vertraglichen Leistungspflichten jederzeit zu entsprechen. Vorübergehende Ausfälle der von arztkonsultation angebotenen Leistungen aufgrund von Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich.

10. Datenschutz

Die Bestimmungen zum Datenschutz sind aus den gesondert zur Verfügung gestellten Informationen zum Datenschutz der arztkonsultation zu entnehmen, die unter https://arztkonsultation.de/datenschutz.html abrufbar sind. Sofern der Nutzer ein Heilberufler ist und die Nutzung der Plattform unter Anwendung der jeweils gültigen Fassung der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag - Ärzte oder der Anlage 16 zum Bundesmantelvertrag - Zahnärzte erfolgt, agiert arztkonsultation als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO und es findet eine “Controller-zu-Controller-Datenübermittlung” statt.

11. Änderung dieser Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

A. Arztkonsultation behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus wesentlichen Gründen erforderlich ist. Wesentlich sind insbesondere Gründe, die auf einer geänderten Gesetzeslage oder Rechtsprechung, veränderten technischen Anforderungen oder Marktbedingungen, nachträglich entstandenen Äquivalenzstörungen oder auf ähnlichen Gründen beruhen und den Nutzer nicht unangemessen benachteiligen.

B. Die arztkonsultation wird den Nutzer über etwaig anstehende AGB-Änderungen und deren zeitliches Inkrafttreten in angemessener Vorlaufzeit per E-Mail über die im Benutzerkonto angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers benachrichtigen.

C. Der Nutzer kann den AGB-Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widersprechen. Die Änderungen werden wirksam, soweit der Nutzer den AGB-Änderungen nicht widerspricht. Die arztkonsultation wird den Nutzer über die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs in der E-Mail über die anstehenden AGB-Änderungen informieren.

D. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, ist die arztkonsultation zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertragsverhältnisses berechtigt.

12. Sonstiges

A. Die Übertragung von Rechten und Pflichten (inkl. Abtretung von Ansprüchen) aus diesem Vertragsverhältnis durch den Kunden auf Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung durch arztkonsultation.

B. Arztkonsultation ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritte einzusetzen.

C. Arztkonsultation ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertragsverhältnis befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. Entsprechend entfällt die Gegenleistungspflicht des Kunden. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Epidemien, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von arztkonsultation nicht zu vertretende Umstände. Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

13. Schlussbestimmungen

A. Leistungs- und Erfüllungsort für die von der arztkonsultation dargebotenen Leistungen ist der Geschäftssitz der arztkonsultation.

B. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

C. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Schwerin, Bundesrepublik Deutschland.

D. Mündliche Nebenabreden und/oder Ergänzungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen nicht. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch E-Mail und Fax gewahrt.

E. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 17.12.2021